Die NIS2-Richtlinie betrifft auch kleine Unternehmen, insbesondere wenn sie in kritischen Sektoren tätig sind oder als wichtig für die nationale Sicherheit eingestuft werden. Hier sind einige der Hauptauswirkungen:
- Erweiterter Anwendungsbereich: Auch kleinere Unternehmen, die in kritischen Sektoren wie Gesundheitswesen, Energie, Verkehr oder digitale Dienstleistungen tätig sind, fallen unter die NIS2-Richtlinie
- Risikomanagement und Sicherheitsmaßnahmen: Kleine Unternehmen müssen umfassende Risikomanagementsysteme implementieren und regelmäßig Sicherheitsbewertungen durchführen. Dies kann eine Herausforderung darstellen, da sie möglicherweise nicht über die gleichen Ressourcen wie größere Unternehmen verfügen
- Meldepflichten: Bei Sicherheitsvorfällen müssen auch kleine Unternehmen diese unverzüglich melden. Dies erfordert klare Prozesse und Verantwortlichkeiten innerhalb des Unternehmens
- Meldepflichten: Bei Sicherheitsvorfällen müssen auch kleine Unternehmen diese unverzüglich melden. Dies erfordert klare Prozesse und Verantwortlichkeiten innerhalb des Unternehmens
- Meldepflichten: Bei Sicherheitsvorfällen müssen auch kleine Unternehmen diese unverzüglich melden. Dies erfordert klare Prozesse und Verantwortlichkeiten innerhalb des Unternehmens.
- Unterstützung und Beratung: Es gibt Initiativen und Programme, die kleinen Unternehmen helfen sollen, die Anforderungen der NIS2-Richtlinie zu erfüllen. Beispielsweise bietet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Unterstützung und Beratung an
- Erhöhte Haftung: Die Geschäftsleitung kleiner Unternehmen trägt eine größere Verantwortung für die Einhaltung der Cybersicherheitsanforderungen. Bei Verstößen können empfindliche Strafen drohen
Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass auch kleinere Unternehmen ihre Netz- und Informationssysteme ausreichend schützen und somit zur allgemeinen Cybersicherheit in der EU beitragen.
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